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   OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10   

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OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10 (https://dejure.org/2011,11838)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2011 - 5 LA 161/10 (https://dejure.org/2011,11838)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2011 - 5 LA 161/10 (https://dejure.org/2011,11838)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschlüsse vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 und 5 ME 212/11 -, juris).

    Dem nicht nur bei einer Beförderung, sondern auch bei der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.), der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG ergibt, entspricht es, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 18.8.2011, a. a. O.; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).

    Das gewählte Beurteilungssystem muss aber gleichmäßig auf alle Beamten angewendet werden, die bei beamtenrechtlichen Entscheidungen über ihre Verwendung und über ihr dienstliches Fortkommen miteinander in Wettbewerb treten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.).

    In dieser um eine Rangstufe besseren dienstlichen Beurteilung der Klägerin kommt ein im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.) messbarer und beachtlicher Bewertungsunterschied zum Ausdruck (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 209/11

    Einstufung mehrerer Bewerber als im Wesentlichen gleich beurteilt bei Erhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschlüsse vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 und 5 ME 212/11 -, juris).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 18.8.2011, a. a. O.; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).

    In dieser um eine Rangstufe besseren dienstlichen Beurteilung der Klägerin kommt ein im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003, a. a. O.) messbarer und beachtlicher Bewertungsunterschied zum Ausdruck (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, a. a. O.).

    Da - wie ausgeführt wurde - bei der streitigen Auswahlentscheidung die den Beamten erteilten aktuellen dienstlichen Beurteilungen in erster Linie zu berücksichtigen waren, hätte die Beklagte diesen Bewertungsunterschied zwingend und ausschlaggebend zugunsten der Klägerin berücksichtigen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, a. a. O.; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011, a. a. O.; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 12.4.2011 - 4 S 353/11 -, juris).

    Ein Ermessensspielraum dahingehend, für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen, zum Beispiel Durchführung von strukturierten Auswahlgesprächen, Rückgriff auf ältere dienstliche Beurteilungen oder - wie die Beklagte meint - eine so genannte ausschärfende Betrachtungsweise der einzelnen Beurteilungsmerkmale der aktuellen dienstlichen Beurteilungen, war der Beklagten angesichts des beachtlichen Bewertungsunterschiedes nicht mehr eröffnet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschlüsse vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 und 5 ME 212/11 -, juris).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10
    Ein Beamter kann von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch die unterbliebene oder verspätete Beförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 2 C 36.04 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 8.6.2011 - 5 LA 37/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, juris; Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, juris; Nds. OVG, Beschlüsse vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 und 5 ME 212/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 B 186/11

    Anforderungen der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich von Leistung, Befähigung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003, a. a. O.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 18.8.2011, a. a. O.; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011 - 1 B 186/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 4 S 353/11

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 5 LA 161/10
    Da - wie ausgeführt wurde - bei der streitigen Auswahlentscheidung die den Beamten erteilten aktuellen dienstlichen Beurteilungen in erster Linie zu berücksichtigen waren, hätte die Beklagte diesen Bewertungsunterschied zwingend und ausschlaggebend zugunsten der Klägerin berücksichtigen müssen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 209/11 -, a. a. O.; OVG Münster, Beschluss vom 1.8.2011, a. a. O.; vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 12.4.2011 - 4 S 353/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12

    Verwirkung des Rechts eines freigestellten Personalratsmitglieds zur Erhebung von

    Rechtsgrundlage dieses unabhängig von dem Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Anspruchs ist das Beamtenverhältnis; eines Rückgriffs auf die Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.1.2012 - BVerwG 2 A 7.09 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 14.9.2011 - 5 LA 161/10 -, juris Rn. 10).
  • VG Göttingen, 29.05.2013 - 1 A 300/12

    Konkurrentenmitteilung; Nichtbeförderung; Schadensersatz; Sorgfaltspflichten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen, a. a. O. Rn. 15) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14.09.2011 - 5 LA 161/10 -, juris Rn. 10) kann ein Beamter von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamts den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, wenn diese Rechtsverletzung für die Nichtbeförderung des Beamten kausal war und wenn der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
  • VG Göttingen, 04.07.2012 - 1 A 16/12

    Beförderungsstelle; Organisationsermessen; Planstellenbewirtschaftung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2012 - 2 A 7/09 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 14.09.2011 - 5 LA 161/10 - und 19.12.1995 - 5 M 7168/95 -, jeweils juris) kann ein Beamter von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, wenn diese Rechtsverletzung für die Nichtbeförderung des Beamten kausal war und wenn der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
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